Finanzen und Geld

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Personalverrechnung

by Joann Beck

Das Tätigkeitsfeld der Personalverrechnung, wie es bei der PPSG Private + Public Service GmbH angeboten wird, deckt allumfassend die Abrechnungen sämtlicher Bezugsarten beschäftigter Arbeitnehmer ab. Im Zuge der Berechnungen werden sowohl das Arbeits-, Sozialversicherungs- und das Steuerrecht berücksichtigt als auch andere verbindliche bzw. abgabenrechtliche Bestimmungen. 

Laut Regelungen des Arbeitsrechts orientieren sich die Bruttoansprüche einzelner Arbeitnehmer an den rechtsgültig anzuwendenden lohngestaltenden Vorschriften. Als derartige Vorschriften sind geltende Gesetze, Einzelvereinbarungen, Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen zu klassifizieren. Diese spezifischen Anordnungen bilden die Grundlage für die individuelle Bruttoberechnung, in die Lohn, Überstunden, eventuelle Zuschläge, Zulagen und Sonderzahlungen einfließen. Zusätzlich impliziert das Arbeitsrecht Pflichten und Ansprüche der Beschäftigten. Über die zugehörigen Gesetzte und Verträge sind beispielsweise Urlaubsansprüche, Entgeltfortzahlungen sowie Arbeitszeiten geregelt.   

Das Sozialversicherungsrecht ist eng mit dem Arbeitsrecht verknüpft. Demnach stellen die Vorgaben eine arbeitsrechtliche Ergänzung dar. Über die Vorgaben werden Abläufe im Rahmen von sozialversicherungsrechtlich relevanten Situationen planmäßig festgelegt. Das Sozialversicherungsrecht findet im Kontext der Personalverrechnung etwa Anwendung im Falle von Pensionierungen oder in Verbindung mit Wochenhilfe, Fortzahlung im Krankenfall oder der Kinderbetreuung. Zudem bestimmen die Sozialversicherungsgesetze Sozialversicherungsabgaben, die von Arbeitnehmer und Arbeitgeber anhaltend zu leisten sind.   

Ebenso ist das Steuerrecht in der Personalverrechnung verankert. Die diesbezügliche Rechtsgrundlage ist das aktuelle Einkommensteuergesetz ( EStG ). Die Lohnsteuer ist ein Segment des Einkommensteuergesetzes. Die Lohnsteuer ist unmittelbar an sogenannte „ echte Dienstverhältnisse" gekoppelt. Freie Dienstnehmer sind in Relation dazu als einkommensteuerpflichtig einzustufen. Das EStG enthält spezielle Regelungen, die determinieren welche Bezugsarten an eine vollständige bzw. teilweise Steuerplicht gekoppelt sind. Die unterschiedlichen Bezugsarten gehen mit verschiedenen Steuersätzen einher. Demnach werden etwa für Sonderzahlungen oder Beendigungsansprüche jeweils andere Steuersätze erhoben.   

Als andere abgaberechtliche Bestimmungen werden zusätzlich fällig werdende Arbeitgeberabgaben gewertet. Somit umfasst die Personalverrechnung das „ Allgemeine Sozialversicherungsgesetz" (ASVG), das Einkommensteuergesetz ( EStG ) und Abgaben wie etwa Kommunalsteuern, Dienstgeberbeiträge, Dienstgeberzuschläge und die U- Bahn – Steuer. Ferner können Beiträge zur „ Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgekasse" ( BMSVG ) als abgaberechtliche Bestimmungen verstanden werden.   

Das Abgaberecht dient als Instrument zur Festsetzung bzw. Berechnung von Lohnsteuer und den jeweiligen Sozialversicherungsbeiträgen. Zu diesem Zwecke ist zwischen laufenden Bezügen und Sonderzahlungen zu differenzieren.   

Der Begriff „ laufende Bezüge" summiert Gehälter bzw. Löhne, Lehrlingsentschädigungen, Zulagen, Zuschläge, vom Arbeitgeber ausgezahlte Kranken- und Urlaubsgelder, steuerpflichtige Reisekosten und Sachbezüge. Ausgenommen von den Sachbezügen ist ein Arbeitgeberdarlehen. Außerdem fallen Prämien und Provisionen zu den laufenden Bezügen von Angestellten. Prämien und Provisionen dürfen dem Beschäftigten höchstens in einem monatlichen oder zweimonatigen Turnus ausgezahlt werden. 

Sonderzahlungen werden in verhältnismäßig größeren zeitversetzten Sequenzen an den Arbeitnehmer abgeführt. Entsprechend erstreckt sich die Auszahlung von Sonderzahlungen in größeren Abständen zueinander als der reguläre Abrechnungszeitraum. Daher erhält der Angestellte in der Regel ein- bzw. zweimal jährlich Sonderzahlungen. Unter die Klassifizierung fallen neben Bilanz- und Jubiläumsgeld Urlaubszuschuss, Weihnachtsrenumerationen sowie Prämien und Provisionen, die einmalig oder regelmäßig wiederkehrend ausbezahlt werden.


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Finanzen und Geld sind wichtig für jeden. Menschen wollen immer die Kontrolle über ihre Finanzen haben und wollen so viel Geld verdienen wie möglich. Das Sprichwort "Geld regiert die Welt" hat bestimmt jeder schon mal gehört und es entspricht auch zum Teil der Realität. Da man sich mit Geld lebensnotwendige Güter kaufen muss, möchte man so viel Geld wie möglich haben, um sich mehr als diese lebensnotwendigen Sachen leisten zu können und sich auch noch etwas Luxus leisten zu können. Doch nicht viele Menschen können das Ziel erreichen, finanziell frei zu sein. Du willst deine Finanzen ordnen? Auf meinem Blog zeige ich dir, wie du das schaffst.